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   BVerwG, 21.07.1986 - 4 B 138.86   

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BVerwG, 21.07.1986 - 4 B 138.86 (https://dejure.org/1986,3193)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1986 - 4 B 138.86 (https://dejure.org/1986,3193)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1986 - 4 B 138.86 (https://dejure.org/1986,3193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Voraussetzungen für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit eines Betriebes - Abhängigkeit der Nachhaltigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes von einer "objektivierbaren Gewinnerzielungsabsicht" - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 1986, 31234051
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.01.1981 - 4 B 167.80

    "Nachhaltigkeit" als Voraussetzungen für die Privilegierung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 4 B 138.86
    Ein Revisionsverfahren ließe eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Senats zur Privilegierung von Nebenerwerbsstellen, insbesondere zum Erfordernis, daß es sich um auf Dauer berechnete und lebensfähige Unternehmen handeln muß, über das bereits grundsätzlich Geklärte hinaus (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 - BRS Bd. 38, Nr. 85 m.w.Nachw. zur Rechtspr. des Senats; ferner Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 69.79 - Beschluß vom 23. Dezember 1983 - BVerwG 4 B 175.83 - Urteil vom 19. April 1985 - BVwerG 4 C 13.82 - ) nicht erwarten.

    Daß bei der Gewinnermittlung die Verzinsung des für die Errichtung von Wohnhaus und Stall eingesetzten Kapitals berücksichtigt werden kann, unterliegt keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken (Beschluß des Senats vom 20. Januar 1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 13.82

    Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als "Landwirtschaft" i.S.

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 4 B 138.86
    Ein Revisionsverfahren ließe eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Senats zur Privilegierung von Nebenerwerbsstellen, insbesondere zum Erfordernis, daß es sich um auf Dauer berechnete und lebensfähige Unternehmen handeln muß, über das bereits grundsätzlich Geklärte hinaus (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 - BRS Bd. 38, Nr. 85 m.w.Nachw. zur Rechtspr. des Senats; ferner Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 69.79 - Beschluß vom 23. Dezember 1983 - BVerwG 4 B 175.83 - Urteil vom 19. April 1985 - BVwerG 4 C 13.82 - ) nicht erwarten.
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79

    Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 4 B 138.86
    Ein Revisionsverfahren ließe eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Senats zur Privilegierung von Nebenerwerbsstellen, insbesondere zum Erfordernis, daß es sich um auf Dauer berechnete und lebensfähige Unternehmen handeln muß, über das bereits grundsätzlich Geklärte hinaus (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 - BRS Bd. 38, Nr. 85 m.w.Nachw. zur Rechtspr. des Senats; ferner Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 69.79 - Beschluß vom 23. Dezember 1983 - BVerwG 4 B 175.83 - Urteil vom 19. April 1985 - BVwerG 4 C 13.82 - ) nicht erwarten.
  • BVerwG, 23.12.1983 - 4 B 175.83

    Imkerei - Wohnhaus - Landwirtschaftlicher Betrieb - Nebenberuflich - Berufsmäßig

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 4 B 138.86
    Ein Revisionsverfahren ließe eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Senats zur Privilegierung von Nebenerwerbsstellen, insbesondere zum Erfordernis, daß es sich um auf Dauer berechnete und lebensfähige Unternehmen handeln muß, über das bereits grundsätzlich Geklärte hinaus (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 - BRS Bd. 38, Nr. 85 m.w.Nachw. zur Rechtspr. des Senats; ferner Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 69.79 - Beschluß vom 23. Dezember 1983 - BVerwG 4 B 175.83 - Urteil vom 19. April 1985 - BVwerG 4 C 13.82 - ) nicht erwarten.
  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

    Soweit der Senat das Merkmal der Dauerhaftigkeit mit einer "auf Generationen" angelegten Planung verknüpft hat (vgl. z.B. Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 41.65 - BVerwGE 26, 121 ; Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 ; Beschluss vom 21. Juli 1986 - BVerwG 4 B 138.86 - BRS 46 Nr. 76), hat er keinen Zeithorizont markiert, der jenseits eines überschaubaren und einer verlässlichen Planung noch zugänglichen Zeitraums liegt.

    Sie ist nach der Rechtsprechung des Senats ein für die Ernsthaftigkeit des Vorhabens und die Sicherung der Beständigkeit gewichtiges Indiz, das besonders sorgfältig zu prüfen ist, wenn es wie hier um eine Nebenerwerbsstelle geht (vgl. Beschluss vom 20. Januar 1981 - BVerwG 4 B 167.80 - BRS 38 Nr. 85; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - BRS 46 Nr. 75; Beschluss vom 21. Juli 1986 - BVerwG 4 B 138.86 - a.a.O.); denn Bauanträge für Nebenerwerbsstellen sind in erhöhtem Maße dafür anfällig, dass ein Bauherr Ackerbau, Wiesen- oder Weidewirtschaft mehr oder weniger vorschiebt, um unter dem Deckmantel des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich ein Wohnhaus errichten zu können - diese Gefahr besteht hier nach der Einschätzung der Vorinstanz nicht, weil das Wohnhaus des Klägers nur 200 m vom Stallgrundstück entfernt ist - oder um einen Tatbestand zu schaffen, der eine nach § 35 Abs. 4 BauGB begünstigte Umnutzung der Betriebsgebäude zu nichtprivilegierten Zwecken ermöglicht.

  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

    Aus denselben Gründen besteht keine Abweichung gegenüber dem Beschluß vom 21. Juli 1986 - BVerwG 4 B 138.86 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 236 = BRS 46, Nr. 76).
  • VGH Bayern, 30.03.2017 - 9 ZB 15.785

    Erfordernis der Gewinnerzielungsabsicht für landwirtschaftliche Privilegierung im

    Der Betrieb muss jedoch wenigstens in der Lage sein, sich unter Berücksichtigung einer potentiellen Verzinsung des Anlagekapitals auf Dauer selbst zu tragen (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.1986 - 4 B 138.86 - juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2018 - 1 LB 5/16

    Bauvorbescheid für die Errichtung eines Betriebes der Zucht, Vermehrung und

    Soll die Möglichkeit, Gewinn zu erzielen, als Indiz für die Dauerhaftigkeit einer landwirtschaftlichen bzw. erwerbsgärtnerischen Betätigung streiten, muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auch diese Kostenposition mit berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.07.1986 - 4 B 138.86 -, juris [Rn. 4] m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1999 - 7 A 10/98

    Bauplanungsrecht: Landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb im Außenbereich,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967 - IV C 41.65 -, BRS 18 Nr. 27; Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75; Beschluß vom 21. Juli 1986 - 4 B 138.86 -, BRS 46 Nr. 76; Beschluß vom 2. Juli 1987 - 4 B 107.85 -, RdL 1998, 232; Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 2.89 -, BRS 52 Nr. 70; Beschluß vom 10. Januar 1995 - 4 B 2.95 -, BRS 57 Nr. 98.
  • VGH Bayern, 28.08.2012 - 15 B 12.623

    Pensionspferdehaltung; Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich; "Dienen";

    Der Betrieb müsste sich auch unter Berücksichtigung dieser Aufwendungen selbst tragen können (vgl. BVerwG vom 20.1.1981 - 4 B 167/80, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 175; vom 21.7.1986 - 4 B 138/86, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 236; vom 11.4.1986 - 4 C 67.82, BRS 46 Nr. 75).
  • VG Göttingen, 28.06.2007 - 2 A 161/06

    Anschlussbebauung; Außenbereich; Baumschule; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Kläger den Bau der Anlagen mit eigenen Mitteln bzw. ganz oder teilweise mit Fremdmitteln finanzieren will (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22.04.1986 - 1 OVG A 95/84 -, best. d. BVerwG, Beschl. v. 21.7.1986 -- 4 B 138.86 --, BRS 46 Nr. 76, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94

    Nachhaltigkeit; Pferdezucht

    Der Umstand, daß der Inhaber eines gewinnerbringenden Betriebes einen zur späteren Betriebsübernahme bereiten Erben hat, kann jedoch ein weiteres, die Nachhaltigkeit stützendes Indiz sein (BVerwG, Beschl. v. 21.07.1986 - 4 B 138.86 -, BRS 46 Nr. 76).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 121/94

    Nachhaltigkeit; Galloway-Rinderzucht; Eigenland; Pachtland; Rinder

    Zwar berücksichtigt die Wirtschaftlichkeitsberechnung weder die früheren Investitionen (Erwerb der Grundstücksflächen, Erwerb von Tieren und Gerätschaften), noch eine angemessene Eigenkapitalverzinsung (vgl. zu diesen Erfordernissen: BVerwG, Beschl. v. 03.02.1989 - 4 B 14.89 -, Agrarrecht 1989, 283 ff; Beschl. v. 21.07.1986 - 4 B 138.86 -, BRS 46 Nr. 76), jedoch ergibt sich unter Zugrundelegung der Angaben der Klägerin in der Anlage zu den Bauanträgen vom 19. November 1992 sowie der in einem Schreiben vom 27. April 1993 im Widerspruchsverfahren gemachten Angaben zu den getätigten Investitionen (Anschaffung der Tiere 80.000,-- DM, Anschaffung von Maschinen ca. 50.000,-- DM, Anschaffung des Eigenlands aus Verkaufserlösen, bisher keine Kreditaufnahme), daß auch bei deren Berücksichtigung ein Gewinn erzielt werden kann.
  • VG Neustadt, 27.06.2019 - 4 K 44/19

    Außenbereich, Baurecht, Bauvorbescheid, Betrieb, Dauerhaftigkeit,

    Der Umstand, dass der Inhaber eines gewinnerbringenden Betriebes einen zur späteren Betriebsübernahme bereiten Erben hat, kann jedoch ein weiteres, die Nachhaltigkeit stützendes Indiz sein (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1986 - 4 B 138/86 -, Rn. 5, juris; zum Ganzen: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 L 124/94 -, Rn. 35, juris).
  • VG Arnsberg, 28.02.2005 - 4 K 616/04

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses sowie eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.1995 - 1 L 156/94

    Nachhaltigkeit; Baumschule; Landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb

  • VG Bayreuth, 02.02.2023 - B 2 K 19.1169

    Obstbau, Landwirtschaft, Erwerbsgartenbau, gartenbauliche Erzeugung, Betrieb,

  • VG Arnsberg, 15.02.2005 - 4 K 616/04

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses, eines Pferdestalls und einer

  • VG Köln, 16.12.2020 - 2 K 15799/17
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